Veröffentlichung des Dekretes über das Verfahren der standardisierten Risikobewertung
Mit Ankündigung im Amtsblatt Nr. 285 vom 6. Dezember 2012 hat das Arbeitsministerium bekannt gegeben, dass am 30. November 2012 das interministerielle Dekret über das Verfahren der standardisierten Risikobewertung abgesegnet wurde.
Das Dokument, welches von der Beratungskommission am 16. Mai 2012 genehmigt wurde, definiert das standardisierte Verfahren zur Erstellung der Risikobewertung durch den Arbeitgeber, um geeignete Vorbeuge- und Schutzmaßnahmen zu definieren und ein konstant angewandtes Verbesserungsprogramm festzulegen. Das Verfahren muss in Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern angewandt werden, es kann aber auch von Unternehmen genutzt werden welche bis zu 50 Mitarbeiter haben.
Das Dekret tritt am 4. Februar 2013 in Kraft, dem 60. Tag nach der Bekanntgabe der Veröffentlichung im Amtsblatt.
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