Sanitäre Überwachung zum Ausschluss einer Drogenabhängigkeit
Am 21. Jänner 2011 treten die neuen Bestimmungen zur sanitären Überwachung zum Ausschluss einer Drogenabhängigkeit in Kraft, die am 26. Juli 2010 von der Landesregierung beschlossen wurden. Ab diesem Datum werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche Tätigkeiten mit besonderen Risiken für die Sicherheit, Unversehrtheit und die Gesundheit von Dritten ausüben, medizinischen Untersuchungen zum Ausschluss einer Einnahme von Rauschgift oder psychotropen Substanzen unterzogen.
Ein eventuell positives Ergebnis der Untersuchung bringt sowohl Konsequenzen für den Mitarbeiter/die Mitarbeiterin als auch für den Arbeitgeber mit sich.