Jährliche Meldung der Schwer- und Schwerstarbeit sowie der Nachtarbeit
Es wurden neue Anweisungen des Ministeriums bezüglich der Meldung von besonders Schwer- und Schwerstarbeit, sowie der Nachtarbeit veröffentlicht.
Insbesondere wurden folgenden Maßnahmen erlassen:
– Neue Modalitäten zur frühzeitigen Pensionierung von Arbeitnehmern, die Schwer- und Schwerstarbeit durchführen (Ministerialdekret vom 20. September 2011).
– Anweisungen zur Meldung von Schwer-und Schwerstarbeit (Rundschreiben des Arbeitsministeriums vom 28.11.2011).
– Handhabe der Ansuchen von Schwer- und Schwerstarbeit (Rundschreiben vom INPS, Nr. 22647 vom 30.11.2011).
Im oben genannten Rundschreiben vom Arbeitsministerium ist jährlich der 31. März als Fälligkeitsdatum für die Meldung von Schwer- und Schwerstarbeit, einschließlich der Nachtarbeit, festgelegt.
Daher sind die Arbeitgeber verpflichtet, innerhalb vom 31. März 2012, mit Hilfe des Formulars „LAV-US“, alle Schwer-und Schwerstarbeiten zu melden.