Fristen Auffrischungskurse Arbeitssicherheit im Jahr 2016

Das gesetzesvertretende Dekret Nr. 81/2008 (Einheitstext zur Arbeitssicherheit) und die beiden Staat-Regionen-Abkommen vom 21.12.2011 verpflichten alle Arbeitgeber, sich und Ihre Mitarbeiter aus- und weiterzubilden. |
- Einstufung der Betriebe laut Staat-Regionen Abkommen
Risikoeinstufung | Tätigkeit des Betriebes |
Gering | Büro, Verwaltung, Dienstleistung, Handel, Tourismus |
Mittel | Landwirtschaft, Transport, Magazin, Schule, öffentliche Verwaltung |
Hoch | Handwerk, Bau, Industrie, Textil, Holz, Energie, Abfall, Chemie, Sozialassistenz, Sanität |
- Dauer der Grund- und Auffrischungskurse
Funktion | Risikoeinstufung | Grundausbildung | Auffrischung |
Arbeitgeber LDAS | Niedrig | 16 Stunden | 6 Stunden |
Mittel | 32 Stunden | 10 Stunden | |
Hoch | 48 Stunden | 14 Stunden | |
Führungskraft | Alle | 16 Stunden | 6 Stunden |
Vorgesetzte | Alle | 8 Stunden | 6 Stunden |
Arbeitnehmer | Niedrig | 8 Stunden | 6 Stunden |
Mittel | 12 Stunden | ||
Hoch | 16 Stunden |
- Fristen Auffrischungskurs
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Frist Auffrischungskurs | ||
11.01.2007 bis 11.01.2012 | Innerhalb 11.01.2017 | ||
Ab dem 11.01.2012 | Innerhalb 5 Jahren ab Ausstellungsdatum |
Wir empfehlen allen Unternehmen die anstehenden Auffrischungskurse rechtzeitig einzuplanen.
Wir bieten alle Grund- und Auffrischungskurse für Arbeitgeber, Führungskräfte, Vorgesetzte und Arbeitnehmer in Zusammenarbeit mit dem Bildungshaus Kloster Neustift an.
Die Kurse werden im Bildungshaus Kloster Neustift, im Pustertal (Fachschule für Land- und Hauswirtschaft Dietenheim und Kulturzentrum Grand Hotel Toblach) und auf Anfrage auch betriebsintern angeboten.
Nähere Informationen dazu finden Sie unter: www.bildungshaus.it/arbeitssicherheit