Erstmals standardisiertes Verfahren zur Risikobewertung veröffentlicht
Am 16. Mai 2012 wurde – wie vom Einheitstext Arbeitssicherheit, GvD. 81/2008, Art. 29, Komma 5 vorgesehen – von der ständigen gesamtstaatlichen Beratungsgruppe das standardisierte Verfahren zur Risikobewertung verabschiedet. Dieser Text wird in den kommenden Wochen/Monaten als interministeriales Dekret im staatlichen Amtsblatt veröffentlicht.
Wie bereits mitgeteilt, müssen alle Unternehmen innerhalb 31. Dezember 2012 eine Risikobewertung des Unternehmens durchführen. Vor allem betrifft diese zusätzliche Auflage Unternehmen, welche bisher die Eigenerklärung der Risikobewertung verwendet haben.
Das neue Dokument besteht aus 25 Seiten und beinhaltet sowohl Anweisungen zur Umsetzung der standardisierten Risikobewertung als auch eine Vorlage, die den Anwender bei der Ermittlung der Risiken im Betrieb und beim Einleiten der Verbesserungsmaßnahmen unterstützen soll.