Eigenerklärung-Risikobewertung nicht mehr gültig!

by demichiel

Der Art. 29, Komma 5 des Einheitstext Arbeitssicherheit besagt, dass alle Arbeitgeber, die bis zu 10 Arbeitnehmer beschäftigen, eine Risikobewertung erstellen müssen.

Bisher nutzten viele die bis 31. Dezember 2012 (aufgeschoben durch Gesetz Nr. 57 vom 12. Mai 2012) bestehende Möglichkeit der Eigenerklärung. Ab 1. Januar 2013 ist laut oben genanntem Artikel diese Eigenerklärung jedoch nicht mehr gültig – die Risikobewertung muss erstellt werden.

Obwohl bis zum heutigen Datum das diesbezügliche interministerielle Dekret ausständig ist, wird empfohlen, innerhalb dem 1. Januar 2013 eine normgerechte Risikobewertung zu erstellen bzw. erstellen zu lassen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an info@demichiel.it.