Coronavirus – Abkommen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden verabschiedet
Nach gerademal 18 Stunden Verhandlung, wurde heute Morgen ein Abkommen zwischen Uil, Cisl, Cgil, Arbeitgeberverbänden und Regierung verabschiedet, das “Protocollo di regolamentazione per il contrasto e il contenimento della diffusione del virus Covid-19 negli ambienti di lavoro”.
Das Dokument enthält eine Übersicht aller Vorsichtsmaßnahmen, die im Unternehmen getroffen werden müssen, um die Eindämmung des Coronavirus zu gewährleisten. Die Maßnahmen reichen vom Zutritt zum Unternehmen bis zur Verwaltung von Kantinen, öffentlichen Bereichen, Sicherheitsvorrichtungen, Umstrukturierung der Arbeitsprozesse bis hin zur Handhabe eines möglichen Coronavirus-Falls. Hier eine Zusammenfassung der einzelnen Punkte:
Information:
Das Unternehmen muss durch die geeignete und effektive Methode alle Anwesenden mittels einer spezifischen Informationsbroschüre informieren. Folgende Informationen müssen mitgeteilt werden:
- die Verpflichtung, bei Fieber (über 37,5 °) oder anderen Grippesymptomen zu Hause zu bleiben und den Hausarzt oder die Sanitätseinheit anzurufen
- die Verpflichtung, insbesondere beim Zugang zum Unternehmen alle Bestimmungen der Behörden und des Arbeitgebers zu beachten, insbesondere
- den Sicherheitsabstand einhalten
- die Regeln der Händehygiene beachten
- ein korrektes Hygieneverhalten beibehalten
Zugang zum Unternehmen:
Vor dem Betreten des Arbeitsplatzes kann das Personal einer Körpertemperaturprüfung unterzogen werden. Wenn diese Temperatur höher als 37,5 ° ist, ist der Zugang zum Arbeitsplatz nicht gestattet. Menschen in diesem Zustand werden vorübergehend isoliert und mit Masken versehen. Sie müssen sich so schnell wie möglich an ihren Arzt wenden und seinen Anweisungen folgen. Der Arbeitgeber ersucht das Personal und diejenigen, die beabsichtigen in das Unternehmen einzutreten, aktiv mitzuteilen, dass sie in den letzten 14 Tagen Kontakte zu Personen hatten, die positiv auf COVID-19 getestet wurden oder gemäß der Informationen der WHO sich in Risikobereichen aufgehalten haben. In diesen Fällen wird auf das Gesetzesdekret Nr. 6 vom 23.02.2020 hingewiesen:
- Anwendung der Quarantänemaßnahme sowie Überwachung von Personen, die engen Kontakt mit erkrankenden Personen hatten;
- Mitteilung an das Departement für Gesundheitsvorsorge, wenn Mitarbeiter aus einem epidemiologischen Risikogebieten nach Italien eingereist sind, um den Verbleib zu Hause und aktive Überwachung des Mitarbeiters zu aktivieren;
Die Kontaktmöglichkeiten zwischen den Mitarbeitern der interessierten Abteilungen/Büros und dem LKW-Fahrer muss durch vordefinierte Methoden, Routen und Zeitpläne so gering wie möglich sein. Wenn möglich, müssen die LKW-Fahrer an Bord bleiben. Der Zugang ins Büro ist aus keinem Grund gestattet. Für die notwendige Be- und Entladetätigkeiten muss der LKW-Fahrer den strengen Abstand von einem Meter einhalten. Für Lieferanten oder externe Personen muss eine eigene Toilette definiert werden. Die eigenen Mitarbeiter dürfen diese Toilette nicht verwenden. Die tägliche Reinigung der Toilette muss sichergestellt sein.
Reinigung des Unternehmens
Das Unternehmen sorgt für die tägliche Reinigung und regelmäßige Desinfektion der Räumlichkeiten, Arbeitsplätze sowie der öffentlichen Bereiche und Freizeitbereiche. Bei Anwesenheit einer Person mit COVID-19, werden die von der Person besuchten Bereiche gemäß den Bestimmungen gereinigt und desinfiziert. Die Reinigung am Ende der Schicht und die regelmäßige Desinfektion von Tastaturen, Touchscreens und Mäusen mit geeigneten Reinigungsmitteln müssen sowohl in den Büros als auch in den Produktionsabteilungen gewährleistet sein. Darüber hinaus ist es obligatorisch, dass die im Unternehmen anwesenden Personen alle hygienischen Vorsichtsmaßnahmen treffen, insbesondere für die Hände. Das Unternehmen muss geeignete Handreinigungsmittel anbieten.
Persönliche Schutzausrüstung
Die Masken müssen laut Angaben der Weltgesundheitsorganisation verwendet werden. Wenn für die Arbeit in einem zwischenmenschlichen Abstand von weniger als einem Meter gearbeitet werden muss und andere organisatorische Lösungen nicht möglich sind, müssen Masken und andere Schutzvorrichtungen (Handschuhe, Schutzbrillen, Overalls, Roben usw.) verwendet werden.
Der Zugang zu Gemeinschaftsräumen, einschließlich Firmenkantinen, Raucherbereichen und Umkleidekabinen, ist bei geeigneter Belüftung der Räumlichkeiten, einer verkürzten Aufenthaltszeit innerhalb dieser Räume und der Einhaltung des Sicherheitsabstands von 1 Meter erlaubt.
Unternehmensorganisation (Schichten, Transfers und Home Work)
Die Schließung aller Abteilungen, außer der Produktion oder auf jeden Fall derjenigen, deren Betrieb durch den Einsatz von Home Work möglich ist. Das Unternehmen legt einen Schichtplan für Mitarbeiter fest, die sich der Produktion widmen, mit dem Ziel, Kontakte zu minimieren und autonome, eindeutige und erkennbare Gruppen zu schaffen. Für alle Aktivitäten, die von zu Hause oder aus der Ferne ausgeführt werden können, muss Home Work Modalität verwendet werden.
Interne Maßnahmen
Es empfiehlt sich versetzte Ein- und Ausstiegszeiten zu verwenden, um Kontakte in den öffentlichen Bereichen (Eingänge, Umkleidekabinen, Kantine) so weit wie möglich zu vermeiden. Wenn möglich, ist es erforderlich, eine Eingangstür und eine Ausgangstür aus diesen Räumen zuzuweisen und das Vorhandensein von Reinigungsmitteln sicherzustellen, die durch bestimmte Indikationen gekennzeichnet sind. Bewegungen innerhalb des Unternehmensstandorts müssen auf das erforderliche Minimum und in Übereinstimmung mit den Unternehmensanweisungen beschränkt werden. Persönliche Besprechungen sind nicht gestattet. Wenn diese durch die Art der Notwendigkeit und Dringlichkeit gekennzeichnet sind, muss bei der Unmöglichkeit einer Fernverbindung die erforderliche Beteiligung minimiert und in jedem Fall die zwischenmenschliche Distanz und eine angemessene Reinigung / Belüftung der Räumlichkeiten gewährleistet werden. Alle internen Veranstaltungen und alle Schulungsaktivitäten im Klassenzimmer, auch wenn sie bereits organisiert sind, werden ausgesetzt und abgesagt. Es ist jedoch möglich, wenn die Unternehmensorganisation dies zulässt, Fernschulungen durchzuführen, selbst für Arbeitnehmer, die von zu Hause aus arbeiten.