Arbeitssicherheit: neue gesetzliche Bestimmungen treten in Kraft
Am 15. Mai tritt der neue Einheitstext über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz in Kraft. Die neuen Bestimmungen für die Risikobewertung in den Betrieben werden hingegen nach 90 Tagen wirksam: am 29. Juli 2008.
Verstärkt werden soll auch die Gesundheitsüberwachung mit Hilfe der Vorsorge- und Risikokartei, das die Arbeitnehmer während ihres gesamten Arbeitslebens begleiten wird und vom Institut für Unfallverhütung und Arbeitssicherheit (Ispesl) sowie von den Sanitätsbetrieben geführt wird. Die Betriebsärzte sind jedes Jahr verpflichtet, den Sanitätsbetrieben über die epidemiologische Situation der Betriebe zu berichten und zur Ausarbeitung einer gezielten Präventionspolitik beizutragen.