Arbeitssicherheit: Einheitstext verabschiedet
Der Ministerrat hat vor Kurzem den Entwurf des gesetzesvertretenden Dekrets zur Erstellung eines Einheitstextes zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz definitiv verabschiedet. Die Maßnahme muss vor der Veröffentlichung im Amtsblatt vom Präsidenten der Republik gegengezeichnet werden. Das Dekret wird mit einigen Ausnahmen 15 Tage danach in Kraft treten; für die Anpassung an die komplexeren Bestimmungen in Zusammenhang mit der Risikobewertung haben die Unternehmen 90 Tage Zeit.
Das Gesetz versteht sich als Gesamtregelwerk und enthält einige innovative Aspekte im Vergleich zur bisher geltenden Regelung der Arbeitssicherheit; die neue verfassungsrechtliche Regelung der Kompetenzenverteilung zwischen Staat und Regionen bleibt davon unberührt.
Zweck dieser neuen Maßnahme ist es, das Thema Sicherheit systematisch neu zu ordnen und ein Gesamtregelwerk mit klaren harmonisierten Bestimmungen zu schaffen, um den Betrieben und den Anwendern im Allgemeinen einen sicheren gesetzlichen Rahmen zu bieten und ihnen ein klares Gesetzesinstrumentarium zur Verfügung zu stellen.
Der Einheitstext setzt sich aus 13 Titeln, 306 Artikeln und 52 Anhängen zusammen. In den Artikeln werden die grundlegenden Organisationspflichten und Verhaltensvorschriften festgelegt, während in den Anhängen die technischen Vorschriften festgeschrieben werden. Der Einheitstext wird auf alle Arbeitnehmer im Angestelltenverhältnis und Freiberufler angewandt; davon ausgeschlossen bleiben nur die Hausangestellten.