Arbeitssicherheitskurse neu geregelt

by demichiel

Das Staat-Regionen-Abkommen vom 21. Dezember 2011, welches am 11. Jänner 2012 in Kraft getreten ist, regelt die Arbeitssicherheits-Grundschulungen der Arbeitnehmer, Vorgesetzten, Führungskräfte und der Arbeitgeber, welche die Funktion des Leiters der Dienststelle für Arbeitssicherheit selbst übernehmen.

Arbeitnehmer:
Die Arbeitssicherheitsschulung der Arbeitnehmer unterteilt sich in zwei Stufen, Grundausbildung und tätigkeitspezifische Ausbildung. Die Grundausbildung gilt für alle Arbeitnehmer und dauert 4 Stunden. Die tätigkeitspezifische Ausbildung dauert je nach Risikokategorie 4 (niedrig), 8 (mittel)  oder 12 (hoch) Stunden. Die Risikoeinstufung erfolgt über die ATECO 2002-2007. Zusätzlich zur Arbeitssicherheitsschulung müssen alle Arbeitnehmer alle fünf Jahre, unabhängig deren Arbeitstätigkeit, einen 6 stündigen Arbeitssicherheitsauffrischungskurs besuchen.
Arbeitnehmer, die nicht in produzierenden Bereichen tätig sind, können die Ausbildung vom niedrigen Risiko (insgesamt 8 Stunden) besuchen. Arbeitnehmer, welche in einen anderen Tätigkeitsbereich mit höheren Risiko wechseln, müssen die tätigkeitsspezifische Ausbildung nochmals besuchen. Neue Mitarbeiter müssen die Grundausbildungen innerhalb von 60 Tagen nach Einstellungsdatum absolvieren.

Vorgesetzte:
Zusätzlich zur Arbeitssicherheitsschulung der Arbeitnehmer müssen Vorgesetzte einen 8 stündigen Kurs und einen 6 stündigen Auffrischungskurs alle 5 Jahre.

Direktoren und Führungskräfte:
Direktoren und Führungskräfte müssen einen 16 stündigen Arbeitssicherheitskurs besuchen. Ausgenommen sind Direktoren und Führungskräfte welche bereits den Kurs für den Leiter der Dienststelle für Arbeitssicherheit laut Ministerialdekret 16. Januar 1997 besucht haben.
Wie die Arbeitnehmer müssen auch Direktoren und Führungskräfte alle fünf Jahre einen 6 stündigen Arbeitssicherheitsauffrischungskurs besuchen.

Übergangsregelung:
Fehlende oder unvollständige Grundausbildungen der Arbeitnehmer können innerhalb  11. Januar 2013, jene der Vorgesetzten und Führungskräfte innerhalb 11. Juli 2013 laut den bestehenden Regelungen / Gesetzen bzw. laut Kollektivvertrag durchgeführt bzw. vervollständigt werden.
Arbeitnehmer und Vorgesetzte, welche eine (nachweisliche) Grundausbildung nach dem 11. Jänner 2007 besucht haben, müssen den Auffrischungskurs über 6 Stunden innerhalb 11. Januar 2017 besuchen.
Arbeitnehmer und Vorgesetzte, welche eine (nachweisliche) Grundausbildung vor dem 11. Jänner 2007 besucht haben, müssen den Auffrischungskurs über 6 Stunden innerhalb 11. Jänner 2013 besuchen.

Arbeitgeber welche die Funktion des Leiter der Dienststelle für Arbeitssicherheit selbst übernehmen
Ab sofort werden Betriebe laut ATECO 2002-2007 in drei Risikokategorien eingeteilt. Je nach Risikoeinstufung dauert die Ausbildung zum Leiter der Dienststelle für Arbeitssicherheit 16 (niedrig), 32 (mittel) oder 48 (hoch) Stunden. Arbeitgeber welche diese Ausbildung bereits absolviert haben sowie Arbeitgeber welche 1996 dem Landesweiten Dienst für Arbeitsmedizin mitgeteilt haben, dass sie selbst diese Funktion übernehmen, müssen diesen Kurs nicht mehr besuchen.
Alle Arbeitgeber welche die Funktion des Leider der Dienststelle für Arbeitssicherheit selbst übernehmen, müssen alle fünf Jahre Auffrischungskurse mit einer Dauer von 6 (niedrig), 10 (mittel) oder 14 (hoch) Stunden, je nach Risikokategorie, besuchen.

Empfehlungen:
Allen Unternehmen wird empfohlen die Arbeitssicherheitsschulungen der Mitarbeiter innerhalb 11. Jänner 2013 und die der Vorgesetzten und Führungskräfte innerhalb 11. Juli 2013 laut den bestehenden Regelungen / Gesetzen bzw. laut Kollektivvertrag nachzuholen (geringere Kursdauer).

 

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