Aufschub der Gültigkeit der Eigenerklärung über die Gefahrenbewertung
Das Stabilitätsgesetz, welches am Freitag den 21.12.2012 verabschiedet wurde, hat den Gültigkeitstermin von der Eigenerklärung über die Gefahrenbewertung auf den 30. Juni 2013 aufgeschoben.
Der Aufschub wurde bereits vor einiger Zeit angekündigt, jedoch nie bestätigt. Dieser Aufschub löst das Gesetzesloch, welches sich zwischen dem Inkrafttreten des standardisierten Verfahren zur Gefahrenbewertung und der Eigenerklärung gebildet hat.
Der Aufschub, der durch das Gesetz gewährt wurde, ermöglicht den betroffenen Unternehmen die Richtlinien in einem größeren Zeitraum umzusetzen.
Weitere Informationen über das standardisierte Verfahren erhalten Sie hier.